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Tipps und Tricks beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

Silvester bedeutet stets auch höchste Alarmbereitschaft für Feuerwehr und Rettungsdienste. Meist sind es Kleinigkeiten, wie brennende Container oder Mülleimer, aber auch so manches Großfeuer ist schon durch unsachgemäßen Umgang oder Leichtsinn mit Feuerwerkskörpern ausgelöst worden. Deshalb möchten wir Ihnen hier ein paar Tipps geben wie Sie vorbeugen können:

• Um Unfälle mit Feuerwerkskörpern zu vermeiden, raten die Hersteller, Raketen und Böller bis zur Silvesternacht an einem kühlen und trockenen Ort zu lagern und niemals in der Kleidung aufzubewahren.

• Partygäste sollten beim Zünden einen klaren Kopf haben. Der gut vorbereitete "Feuerwerker" hat die Gebrauchsanweisung bereits studiert und einen Eimer Wasser sowie einen Feuerlöscher bereit gestellt. Raketen sollten beim Abschuss senkrecht und möglichst ungehindert aufsteigen können. Dafür eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen. Besonders praktisch sind Getränkekisten mit leeren Flaschen, weil diese nicht so schnell umkippen.

• Vor dem Zünden der Raketen ist es wichtig, auf die Flugbahn zu achten und Schutzzonen einzuhalten. Es wird empfohlen, Blindgänger mit Wasser zu überschütten und anschließend zu entsorgen. Auf keinen Fall sollte die Zündschnur ein zweites Mal anzünden. Beim Gebrauch von Knallkörpern gilt: Sie müssen nach dem Zünden schnell weggeworfen werden. Dabei ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand und auf gefährdete Personen zu achten.

• Kleinere Knallkörper mit Reibkopf lassen sich an der Streichholzschachtel entzünden. Bei größeren Knallkörpern wie Kanonenschlägen empfehlen die Hersteller, sie auf den Boden zu legen, zu entzünden und sich dann zügig zu entfernen.

• Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und alle anderen Artikel, die für den Gebrauch im Zimmer bestimmt sind, können das ganze Jahr gekauft werden. Sie sollten über einer feuerfesten Unterlage gezündet werden.

• Knaller, Frösche, Schwärmer und viele andere Artikel sind nur im Freien zugelassen sind. Sie dürfen ausschließlich an Personen über 18 Jahren verkauft werden und sollten nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Feuerwerk darf nur vom 28. bis 31. Dezember verkauft werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie an Tankstellen sind Raketen und Böller verboten.

• Vorsicht vor vermeintlich günstigem Billig-Feuerwerk aus Osteuropa oder Asien. Die strengen Sicherheitsvorkehrungen, wie sie die Bundesanstalt für Materialprüfung und –forschung (BAM) vorschreibt, gelten dort nicht. Diese Böller haben durch ihren hohen SCVhwarzpulveranteil oft eine Wirkung wie Sprengstoff.. Achten Sie deshalb immer auf das BAM-Prüfsiegel. Das Zulassungszeichen setzt sich aus den Buchstaben "BAM", einem Zeichen für die pyrotechnische Klasse, also "P I" oder "P II", und einer laufenden Nummer zusammen. Ein Zulassungszeichen lautet etwa BAM - P II - 153.

• Gerade an den Tagen vor Silvester streifen oft Jugendliche durch die Straßen und zünden die Vorboten. Wenn das zu langweilig wird, kommen junge Leute immer wieder mal auf dumme Ideen. Sie versuchen Briefkästen mit Feuerwerkskörpern zu sprengen oder Papiercontainer anzuzünden. Das sind aber keine Spiele mehr, dies erfüllt den Straftatbestand der Brandstiftung. Und wenn man erwischt wird, wird es teuer: Der Ersatz für Container und der Einsatz der Feuerwehr kostet mehrere Hundert Euro. Sprechen Sie deshalb mit Ihren Kindern über die Folgen!

Wenn Sie diese Ratschläge befolgen, sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ihre Feuerwehr wünscht einen guten Übergang ins Neue Jahr.

Advent, Advent...ein Baum brennt